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   BVerwG, 26.04.1984 - 1 WB 32.82   

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https://dejure.org/1984,4485
BVerwG, 26.04.1984 - 1 WB 32.82 (https://dejure.org/1984,4485)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.1984 - 1 WB 32.82 (https://dejure.org/1984,4485)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 1984 - 1 WB 32.82 (https://dejure.org/1984,4485)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Gerichtsbesetzung mit ehrenamtlichen Richtern in den Wehrdienstsenaten des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) - Ablehnung eines ausgelosten Richters wegen angeblicher Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.11.1979 - 1 WB 161.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1984 - 1 WB 32.82
    Bei der Entscheidung über die in der vorliegenden Sache gestellten Anträge zur Hauptsache haben ehrenamtliche Richter mitzuwirken (BVerwGE 63, 289, 292).

    Es besteht deshalb keine Veranlassung, den Rechtsstreit auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorzulegen (Art. 100 Abs. 1 GG), ob die §§ 68 und 73 Abs. 4 WDO (vgl. BVerwGE 63, 289, 291) mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

  • BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvL 1/66

    Verfassungsmäßigkeit von Arreststrafen nach der Wehrdisziplinarordnung neben

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1984 - 1 WB 32.82
    Die Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts sind wie die anderen Wehrdienstgerichte (Truppendienstgerichte) verfassungsmäßige Gerichte, deren Einrichtung, Zuständigkeit und Zusammensetzung in einer Weise geregelt sind, die die Unabhängigkeit der Berufs- und Laienrichter und die Trennung von der vollziehenden Gewalt gewährleistet (BVerfGE 21, 391, 398) [BVerfG 02.05.1967 - 2 BvL 1/66].
  • BVerwG, 17.12.1992 - 2 WD 11.92

    Meinungsäußerungsfreiheit von Soldaten - Überschreitung der Grenzen -

    Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinen Beschlüssen vom 26. April 1984 - BVerwG 1 WB 32.82 - (NZWehrr 1984, 209) und vom 9. November 1984 - BVerwG 1 WB 32.82, 145.83 - (BVerwGE 76, 286) diese gesetzlichen Bestimmungen für die Berufung der ehrenamtlichen Richter bei den Wehrdienstgerichten für mit Verfassungsrecht vereinbar erklärt; dies stimmt mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überein (Beschlüsse vom 2. Mai 1967 - 2 BvL 1/66 - <BVerfGE 21, 391 [398]> und vom 17. Januar 1985 - 2 BvR 1389/84 -).
  • BVerwG, 02.05.1989 - 2 WDB 2.89

    Wehrdienstgericht - Ehrenamtlicher Richter - Auslosung

    Mit Schriftsatz vom 15. April 1989 hat der Beschwerdeführer in erster Linie die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 1984 - 1 WB 32/82 - und vom 9. November 1984 - 1 WB 32/82, 145/83 - angegriffen und die Aufhebung der "Verfügung" vom 21. Dezember 1988 sowie gemäß § 66 Abs. 5 WDO i.V.m. § 67 WDO und § 21 h GVG die Neuwahl der ehrenamtlichen Richter nach § 68 WDO unter Dienstaufsicht des Präsidenten in einer öffentlichen Sitzung, die den Vorschriften des § 169 GVG entspricht, beantragt.
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